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Taxi-Betriebshaftpflichtversicherung

Taxifahrerin

Taxifahrer

Firma / Betrieb

Taxihaftpflichtversicherung

 

 

 

Taxiunternehmer, Taxifahrerinnen und Taxifahrer erhalten Hilfe zum Abschluss einer guten und günstigen Taxibetriebshaftpflichtversicherung. Als freier Versicherungsmakler vergleiche und berate ich meine Taxikunden neutral und unabhängig zum wichtigen Thema Betriebshaftpflicht / Firmenhaftpflicht für Selbständige (natürlich und gerade auch für Jungunternehmer und Existenzgründer im Taxigewerbe), inklusive dem Gebrauch von Schusswaffen (Pistole, Munition, etc.).

Firmenhaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung:

Versicherungsmakler Peter Müller bietet Haftpflichtversicherung für Unternehmen, Firma und Betrieb. Versicherungsmakler und Firmenversicherer bietet auch Beratung zur Produkthaftpflichtversicherung. Profitieren Sie von unserem neutralen Versicherungsvergleich - Betriebshaftpflichtversicherung vergleichen -.

Existenziell notwendig: Haftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen. Firmenberater und Versicherungsmakler P. Müller versichert die Betriebshaftpflicht für Betrieb, Firma bzw. Unternehmen, Handel und Handwerk, Spedition, Spediteur und Transportunternehmen, Forschungsinstitut, Galerie, Hersteller und Großhändler.

Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter während der betrieblichen Tätigkeit anderen einen Schaden zufügen, haften Sie. Wird dabei noch jemand verletzt, kann es ohne Haftpflichtversicherung für Sie sehr teuer werden.

Die Firmenhaftpflicht-Versicherung ist eine notwendige Schutzmaßnahme für jedes Unternehmen. Denn die Gefahr, dass betriebsfremde Personen auf dem Firmengelände oder sogar im Büro zu Schaden kommen, besteht immer. Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet für nahezu jeden Betrieb und fast jedes Berufsbild ein maßgeschneidertes Deckungskonzept. Die typischen Risiken sind somit optimal abgesichert.

Das sind einige Beispiele für die Leistungen:

Wenn man mangelhafte Ware aus eigener oder fremder Herstellung verkauft, haftet man für Schäden, die durch solche Produkte entstehen. Dagegen kann man sich versichern.

Der Haus- und Grundbesitz bringt Pflichten mit sich. Mitversichert ist die damit verbundene gesetzliche Haftpflicht (beispielsweise das Räumen der Wege im Winter) für alle Gebäude und Räumlichkeiten, die man für den Betrieb oder für Wohnzwecke benutzt oder teilweise vermietet. Auch dann, wenn man als Mieter vertraglich Verkehrssicherungspflichten übernimmt. Finden auf dem Betriebsgelände Bauarbeiten, Abbruch-, Aushub- oder Reparaturarbeiten statt, ist dieses Risiko bis zu einer bestimmten Bausumme mitversichert.

Taxifahrer: Durch das Verschulden des Fahrers oder Ihres Taxibetriebs, versäumt Ihr Kunde einen wichtigen Termin, wodurch ein sogenannter Vermögensschaden entsteht. Sei es der Verfall des Flugtickets oder ein geplatzter Geschäftstermin, wodurch dem Fahrgast eine höhere Provision entgeht.

Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen können Sie bei Bedarf einschließen.

Wichtig: Die Umwelthaftpflicht

Die in der Betriebshaftpflicht-Versicherung u.U. integrierte Umwelt-Umwelthaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen Dritter wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen , die von Ihrem Unternehmen ausgehen. Lagern Sie Heizöl, Kraftstoff, Gas sowie weitere umweltrelevante Stoffe wie z.B. Dicht- und Lösungsmittel oder Farben, bietet Ihnen die Umwelthaftpflicht angemessenen Versicherungsschutz.

Werden bestimmte Lagermengen überschritten oder haben Sie Umwelt-Anlagen , sind individuelle Lösungen notwendig.

Das ist versichert:

Im Schadenfall muss sich der Versicherte nicht um die Abwicklung kümmern. Dafür sorgt die Gesellschaft:

Sie prüft, ob Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden können und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Ist dies der Fall, zahlt der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme . Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt der Haftpflichtversicherer für Sie ab, notfalls vor Gericht. An dieser Stelle ist eine separate Firmen-Rechtsschutz für Sie ein Thema.

Im Anhang steht, was im Einzelnen versichert ist:

Personenschäden: Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld
Sachschäden: Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens: Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall

 

 

AGG das - Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - ist 2006 in Kraft getreten
Es verbietet die Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung Weltanschauung etc. Hier droht Unternehmen eine Klagewelle, gegen welche sie sich absichern sollten durch neue, spezielle Rechtsschutz- und Haftpflichtkonzepte.

Wie auch Sie als Unternehmer auf der sicheren Seite sein können, erfahren Sie von Ihrem Versicherungsfachmann Peter Müller. Ein Versicherungshighlight bei Bedarf ist auch die Produkthaftpflicht bzw. Produkthaftpflichtversicherung.


Taxi-Betriebshaftpflichtversicherung Taxi Haftpflichtversicherung Klausel 196 Taxi- und Mietwagenunternehmen

 

Stand: 03.2007

 

 

Der Versicherungsschutz gemäß den nachstehenden Vereinbarungen bezieht sich bezüglich "Mietwagen"-Unternehmen nur auf Mietwagen mit Gestellung eines Fahrers, keinesfalls auf Selbstfahrvermietungen - Autovermieter.

I Mitversicherung von Schäden durch Schusswaffen

1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und der Verwendung von Schusswaffen und Munition zu beruflichen bzw. betrieblichen Zwecken.

In teilweiser Abänderung von § 4 Ziff. II 1 AHB ist vorsätzlicher Schusswaffengebrauch mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer

- in Notwehr handelte,

- in vermeintlicher Notwehr handelte (Putativnotwehr)

- oder fahrlässig sein Notwehrrecht überschritt (Notwehrexzess).

2 Mitversichert ist ferner

2.1 die gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der im Betrieb beschäftigten Personen hinsichtlich der unter Pos. 1 beschriebenen Haftpflicht.

2.2 die persönliche gesetzliche Haftpflicht solcher im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen, denen das Führen von Schusswaffen erlaubt ist.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt.

3 Nicht versichert sind Ansprüche aus

- Schäden bei der Ausführung strafbarer Handlungen,

- Schäden bei der Ausführung von Jagd.

II Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden an durch Taxis/Mietwagen beförderten Gegenständen

1 Eingeschlossen ist in Abweichung von § 4 Ziff. I 6 b) AHB die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden Sachen, die durch die zur Versicherung gemeldeten Taxis / Mietwagen befördert wurden.

Für den Versicherungsschutz ist es ohne Belang, ob diese Sachen während der Fahrt, während des Einladens oder Ausladens oder anlässlich der Weiterbeförderung per Hand beschädigt wurden. Insoweit beruft sich der Versicherer auch nicht auf die "Kraftfahrzeugklausel" (s. Ziff. IV 2 des Vordrucks H 99).

2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche

- aus Abhandenkommen von Sachen,

- aus der Beförderung von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden und Schmucksachen sowie von Transplantaten und Blut oder Blutprodukten,

- aus Folgeschäden.

3 Die Ersatzleistung bemisst sich nach den Wiederinstandsetzungskosten, höchstens aber nach dem Zeitwert.

Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf das Doppelte im Versicherungsjahr.

Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

 

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Versicherungsmakler Peter Müller ist Versicherungsfachmann BWV

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