Taxi-Versicherung AKB RuV Taxi AVB Vergleich Bedingungen Kfz-Versicherung Taximietwagen
Versicherungsmakler - Berater - unabhängig - neutral - vergleichen - Taxiversicherung Vollkasko
Taxiversicherung AVB Auto Versicherungsmakler versichert Taxi gut versichern Taxi-Versicherung VM
Taxi- und PKW- Kfz-Versicherungsbedingungen
R+V Versicherung Kravag Taxiversicherung
Taxi-Versicherungsvergleich für Taxen-Gewerbe: Sparen Sie durch Versicherungsmakler und senken Kosten im Fuhrpark und Betrieb mit Taxen-Kfz-Versicherungsvergleich.
Seite 1
dies ist eine spezielle Infoseite für Taxigenossenschaften, Taxizentralen und Taxifirmen / Taxiunternehmer, Autovermietung (Autovermieter von Selbstfahrervermietfahrzeug) vom Versicherungsmakler Peter Müller - neutral und unabhängig -
R+V Allgemeine Kfz-Versicherung Verbraucherinformation
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
Kfz-Haftpflichtversicherung
Kaskoversicherung (Voll- und Teilkasko- Versicherung)
Schutzbrief
Insassen-Unfallversicherung
Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus)
Fahrerschutz-Versicherung
Differenzdeckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge
Kasko-Extra-Versicherung
Umweltschadensversicherung
Informationen zum Antrag auf Kfz-Versicherung
I. Wichtige Informationen
1. Risikoträger
Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden, HRB 2188, vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Bernhard Meyer. Aufsichtsratsvorsitzender: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers.
2. Hauptgeschäftstätigkeit
Die R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall und Rückversicherung sowie Vermittlung von Versicherungen aller Art.
3. Widerrufsrecht
Sie können
- Ihre Anforderung einer Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde innerhalb von 2 Wochen nach deren Erhalt oder
- Ihren Antrag innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.
Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach§ 7 Absätze 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an die R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden, Telefax: 0611 533-4500, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem Tag, an dem uns Ihr Widerruf zugeht, keinen Versicherungsschutz mehr haben.
Im Falle Ihres Widerrufs steht uns der nach unserem Tarif vorgesehene Beitrag zeitanteilig nach der Anzahl der Tage von der Fahrzeug-Zulassung bis zum Zugang des Widerrufs bei uns zu. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir einbehalten. Wir berechnen Ihnen wie folgt den Beitrag für die Zeit des Versicherungsschutzes: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand x 1/360 der Jahresprämie bzw. 1/30 der Monatsprämie, jedoch mindestens 150 EUR. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
4. Zuständigkeiten für Fragen und Beschwerden
Wir möchten, dass Sie zufrieden sind! Sollten Sie irgendwelche Fragen oder Beanstandungen haben, dann richten Sie diese bitte an
- die Sie betreuende Agentur, Telefon-Nummer und Anschrift siehe Versicherungsschein, oder
- die Direktion der R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder
- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Telefon: 0228 4108-0, Telefax: 0228 4108-1550, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,
oder
- den Versicherungsombudsmann.
Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann. Sie können deshalb das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen.
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin, Telefon: 0180 4 224424 (0,20 EUR je Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG. Abweichende Preise aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen sind möglich), Telefax: 0180 4 224425,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, den Rechtsweg zu beschreiten. Das insoweit zuständige Gericht können Sie dem Abschnitt L entnehmen.
5. Auskunfts- und Benachrichtigungspflicht
Versicherung setzt Vertrauen voraus - auf beiden Seiten! Bitte unterrichten Sie uns daher vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände, die Auswirkungen auf das bei uns versicherte Risiko haben könnten. Dann finden wir auch eine Lösung! Bewusstes Verschweigen dagegen oder gar wahrheitswidrige Angaben können Ihren Versicherungsschutz gefährden.
II. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
1. Ich willige ein, dass die Versicherer der R+V Versicherungsgruppe meine Daten, soweit sich diese aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben (z. B. Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko- oder Vertragsänderungen), im erforderlichen Umfang
a. zur Beurteilung des Risikos sowie zur Abwicklung der Rückversicherung an die Rückversicherer und
b. zur Beurteilung des Risikos sowie zur Abwicklung von Ansprüchen an andere Versicherer
und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) auch zur Weitergabe an die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG sowie an andere Versicherer übermitteln.
Die Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für anderweitig beantragte Versicherungsverträge und bei künftigen Anträgen.
2. Ich bin damit einverstanden, dass die Versicherer der R+V Versicherungsgruppe bei anderen Versicherern, zu denen ich Vertragsbeziehungen unterhalte oder unterhalten habe, die zur Beurteilung des Risikos oder zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags erforderlichen Auskünfte einholen und übermittelt bekommen.
3. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der R+V Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.
4. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der / die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf / dürfen.
5. Schließlich erkläre ich, dass mir die Möglichkeit gegeben wurde, von dem beigefügten Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
Inhaltsverzeichnis
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? 8
A.1 Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 8
A.1.1 Was ist versichert? 8
A.1.2 Wer ist versichert? 9
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 9
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 10
A.1.5 Was ist nicht versichert? 10
A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug 11
A.2.1 Was ist versichert? 11
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? 12
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? 13
A.2.4 Wer ist versichert? 14
A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14
A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? 14
A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? 15
A.2.8 Sachverständigenkosten 16
A.2.9 Mehrwertsteuer 16
A.2.10 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung 16
A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir? 16
A.2.12 Selbstbeteiligung 17
A.2.13 Was wir nicht ersetzen 17
A.2.14 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung 17
A.2.15 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 17
A.2.16 Was ist nicht versichert? 17
A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) 17
A.2.18 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 18
A.3 Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung 18
A.3.1 Was ist versichert? 18
A.3.2 Wer ist versichert? 18
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 18
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 18
A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 18
A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung 19
A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod ab 50 km Entfernung auf einer Reise 19
A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise 20
A.3.9 Was ist nicht versichert? 22
A.3.10 Abtretung 22
A.3.11 Verpflichtung Dritter 22
A.4 Insassen-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet werden 22
A.4.1 Was ist versichert? 22
A.4.2 Wer ist versichert? 22
A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 23
A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Insassen-Unfallversicherung? 23
A.4.5 Leistung bei Invalidität 23
A.4.6 Leistung bei Tod 24
A.4.7 Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld 24
A.4.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende Krankheiten oder Gebrechen? 24
A.4.9 Fälligkeit und Zahlung 24
A.4.10 Was ist nicht versichert? 25
A.5 Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus) 25
A.5.1 Was ist versichert? 25
A.5.2 Wer ist versichert? 26
A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 26
Verbraucherinformation R+V Allgemeine Versicherung AG Stand Juli 2009 Taxi Mietwagen Auto
A.5.4 Welche Leistungen umfasst die Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus)? 26
A.5.5 Fälligkeit und Zahlung 26
A.5.6 Was ist nicht versichert? 26
A.5.7 Verpflichtung Dritter 26
A.6 Fahrerschutz-Versicherung 26
A.6.1 Was ist versichert? 26
A.6.2 Wer ist versichert? 26
A.6.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 26
A.6.4 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutz-Versicherung? 27
A.6.5 Fälligkeit und Zahlung 27
A.6.6 Was ist nicht versichert? 27
A.6.7 Verpflichtung Dritter 27
A.7 Differenzdeckung - für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge 27
A.7.1 Was ist versichert? 27
A.7.2 Welche Ereignisse sind versichert? 27
A.7.3 Wer ist versichert? 27
A.7.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 27
A.7.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? 27
A.7.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? 28
A.7.7 Was wir nicht ersetzen 28
A.7.8 Was ist nicht versichert? 28
A.8 Kasko-Extra-Versicherung - Versicherung für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden bei Nutzfahrzeugen 28
A.8.1 Was ist versichert? 28
A.8.2 Welche Ereignisse sind versichert? 28
A.8.3 Wer ist versichert? 28
A.8.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 29
A.8.5 Was zahlen wir bei Beschädigung oder Zerstörung? 29
A.8.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir? 29
A.8.7 Selbstbeteiligung 29
A.8.8 Was wir nicht ersetzen 29
A.8.9 Schäden, für die ein Dritter einzutreten hat 30
A.8.10 Was ist nicht versichert? 30
A.9 Umweltschadensversicherung - für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz 30
A.9.1 Was ist versichert? 30
A.9.2 Wer ist versichert? 31
A.9.3 Versicherungssumme 31
A.9.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 31
A.9.5 Was ist nicht versichert? 31
B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz 31
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 31
B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz 31
B.2.1 Haftpflichtversicherung 32
B.2.2 Zusätzlich zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung gewährter vorläufiger Versicherungsschutz 32
B.2.3 Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz 32
B.2.4 Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes 32
B.2.5 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes 32
B.2.6 Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf 32
B.2.7 Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz 32
C Beitragszahlung 32
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags 32
C.1.1 Rechtzeitige Zahlung 32
C.1.2 Nicht rechtzeitige Zahlung 32
C.1.3 Rücktritt bei nicht rechtzeitiger Zahlung 32
C.2 Zahlung des Folgebeitrags 33
C.2.1 Rechtzeitige Zahlung 33
C.2.2 Nicht rechtzeitige Zahlung 33
C.2.3 Schadenereignis nach Ablauf der Zahlungsfrist 33
Verbraucherinformation R+V Allgemeine Versicherung AG Stand Juli 2009 Taxi Mietwagen Auto
C.2.4 Kündigung bei nicht rechtzeitiger Zahlung 33
C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel 33
C.4 Nachhaftung in der Haftpflichtversicherung 33
D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? 33
D.1 Bei allen Versicherungsarten 33
D.1.1 Vereinbarter Verwendungszweck 33
D.1.2 Berechtigter Fahrer 33
D.1.3 Fahren mit Fahrerlaubnis 33
D.2 Zusätzlich in der Haftpflichtversicherung und in der Umweltschadensversicherung 34
D.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel 34
D.2.2 Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen und Rennen 34
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 34
D.3.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung 34
D.3.2 Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung 34
D.3.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Haftpflichtversicherung 34
D.3.4 Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher Straftat 34
E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 35
E.1 Bei allen Versicherungsarten 35
E.1.1 Anzeigepflicht 35
E.1.2 Anzeigepflicht bei Ermittlungen 35
E.1.3 Aufklärungspflicht 35
E.1.4 Schadenminderungspflicht 35
E.2 Zusätzlich in der Haftpflichtversicherung und in der Umweltschadensversicherung 35
E.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen 35
E.2.2 Anzeige von Kleinschäden 35
E.2.3 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen 35
E.2.4 Führung des Rechtsstreits 35
E.2.5 Bei drohendem Fristablauf 35
E.2.6 Anzeige des Versicherungsfalls in der Umweltschadensversicherung 35
E.2.7 Besondere Informationspflichten in der Umweltschadensversicherung 35
E.2.8 Einholen unserer Weisung in der Umweltschadensversicherung 36
E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung 36
E.3.1 Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung 36
E.3.2 Einholen unserer Weisung 36
E.3.3 Anzeige bei der Polizei 36
E.3.4 Anzeige des Versicherungsfalls im Werkstattservice 36
E.3.5 Werkstattbindung im Werkstattservice 36
E.4 Zusätzlich beim Schutzbrief und bei der Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus) 36
E.4.1 Einholen unserer Weisung 36
E.4.2 Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht 36
E.4.3 Polizeiprotokoll 36
E.4.4 Europäischer Unfallbericht 36
E.4.5 Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte 36
E.5 Zusätzlich in der Insassen-Unfallversicherung und in der Fahrerschutz-Versicherung 36
E.5.1 Anzeige des Todesfalls innerhalb 48 Stunden in der Insassen-Unfallversicherung 36
E.5.2 Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der Schweigepflicht 36
E.5.3 Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der Insassen-Unfallversicherung 37
E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 37
E.6.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung 37
E.6.2 Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung 37
E.6.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Haftpflichtversicherung 37
E.6.4 Erweiterung der Leistungsfreiheit in der Haftpflichtversicherung 37
E.6.5 Vollständige Leistungsfreiheit in der Haftpflichtversicherung 37
E.6.6 Leistungsfreiheit für Mehrkosten 37
E.6.7 Mindestversicherungssummen 37
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen 37
F.1 Pflichten mitversicherter Personen 37
F.2 Ausübung der Rechte 37
F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen 38
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall 38
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? 38
G.1.1 Vertragsdauer 38
G.1.2 Automatische Verlängerung 38
G.1.3 Verträge mit einer befristeten Laufzeit 38
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungsvertrag kündigen? 38
G.2.1 Kündigung zum Ablauf 38
G.2.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes 38
G.2.3 Kündigung nach einem Schadenereignis 38
G.2.4 Wirksamwerden Ihrer Kündigung nach G.2.3 38
G.2.5 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs 38
G.2.6 Kündigung durch neue Versicherung bei Erwerb 38
G.2.7 Kündigung bei Beitragserhöhung 39
G.2.8 Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs 39
G.2.9 Kündigung bei Veränderung des SF-Klassensystems 39
G.2.10 Kündigung bei Bedingungsänderung 39
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungsvertrag kündigen? 39
G.3.1 Kündigung zum Ablauf 39
G.3.2 Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes 39
G.3.3 Kündigung nach einem Schadenereignis 39
G.3.4 Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags 39
G.3.5 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs 39
G.3.6 Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs 39
G.3.7 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs 40
G.4 Kündigung einzelner Versicherungen 40
G.4.1 Rechtlich selbstständige Verträge 40
G.4.2 Recht zur Kündigung aller Verträge 40
G.4.3 Kündigungsfiktion 40
G.4.4 Ende des Schutzbriefs, der Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus) und der Fahrerschutz-Versicherung bei Kündigung der Haftpflichtversicherung 40
G.4.5 Ende der Kasko-Extra-Versicherung und der Differenzdeckung bei Kündigung oder Umwandlung der Vollkasko 40
G.4.6 Ende des Werkstattservices bei Kündigung der Kaskoversicherung 40
G.4.7 Ende des Rabattschutzes 40
G.4.8 Kündigung bei mehreren versicherten Fahrzeugen 40
G.5 Form und Zugang der Kündigung 40
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung 40
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? 40
G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber 40
G.7.2 Beitragsanpassung für den Erwerber 41
G.7.3 Beitrag für das laufende Versicherungsjahr 41
G.7.4 Anzeige der Veräußerung 41
G.7.5 Kündigung des Vertrags 41
G.7.6 Zwangsversteigerung 41
G.8 Wagniswegfall 41
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen 41
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? 41
H.1.1 Kein Ende des Vertrags durch Abmeldung 41
H.1.2 Beitragsfreie Ruheversicherung 41
H.1.3 Keine Ruheversicherung 41
H.1.4 Umfang der Ruheversicherung 41
H.1.5 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung 41
H.1.6 Wiederanmeldung 41
H.1.7 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung 42
H.1.8 Wiederanmeldung mit anderer Versicherungsbestätigung 42
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? 42
H.2.1 Versicherungsschutz in der Saison 42
H.2.2 Ruheversicherung 42
H.2.3 Fahrten außerhalb der Saison 42
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 42
H.3.1 Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung 42
H.3.2 Was sind Zulassungsfahrten? 42
H.4 Welche Besonderheiten gelten bei Kurzzeitkennzeichen? 42
H.4.1 Versicherungsumfang 42
H.4.2 Versicherungsdauer 42
I Schadenfreiheitsrabatt-System 42
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) 42
I.2 Ersteinstufung 42
I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 42
I.2.2 Sonderersteinstufung in eine SF-Klasse in der Haftpflichtversicherung 43
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Haftpflichtversicherung in der Vollkasko 44
I.2.4 Führerschein-Sonderregelung 44
I.2.5 Fortfall von Einstufungs-Voraussetzungen während der Laufzeit Ihres Vertrags 44
I.3 Jährliche Neueinstufung 44
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung 44
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf 44
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen 45
I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 1/2, 0, S 1 oder S 2 45
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf 45
I.3.6 Rabattretter in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko 45
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf? 45
I.4.1 Schadenfreier Verlauf 45
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf 45
I.5 Wie können Sie eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko vermeiden? 46
I.5.1 Schadenrückkauf 46
I.5.2 Rabattschutz 46
I.6 Übernahme eines Schadenverlaufs 46
I.6.1 In welchen Fällen ist die Übernahme eines Schadenverlaufs möglich? 46
I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme eines Schadenverlaufs? 46
I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? 47
I.6.4 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang 48
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs des versicherten Fahrzeugs 48
I.7.1 Abgabe der Schadenverläufe 48
I.7.2 Neueinstufung des Vertrags nach Abgabe der Schadenverläufe 48
I.7.3 Nacherhebung des Mehrbeitrags 48
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf 48
I.8.1 Umfang der Auskünfte an uns 48
I.8.2 Umfang unserer Auskünfte 48
J Wie berechnet sich der Beitrag? Wie ändert er sich aufgrund tariflicher Maßnahmen? 48
J.1 Typklasse 48
J.2 Regionalklasse 49
J.3 Tarifänderung 49
J.3.1 Tarifanhebung 49
J.3.2 Tarifabsenkung 49
J.4 Kündigungsrecht 49
J.5 Änderung des SF-Klassen-Systems 49
K Wie berechnet sich der Beitrag? Wie ändert er sich aufgrund von Umständen aus Ihrem Bereich? 49
K.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts 49
K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung 49
K.2.1 Welche Änderungen werden berücksichtigt? 49
K.2.2 Auswirkung auf den Beitrag 50
K.2.3 Auswirkung der Änderung der Jahresfahrleistung 50
K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels 50
K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung 50
K.4.1 Anzeige von Änderungen 50
K.4.2 Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung 50
Verbraucherinformation R+V Allgemeine Versicherung AG Stand Juli 2009 Taxi Mietwagen Auto www.pm-makler.de
K.4.3 Folgen von unzutreffenden Angaben 50
K.4.4 Zusätzlicher Beitrag bei unzutreffenden Angaben 50
K.4.5 Folgen von Nichtangaben 50
K.4.6 Folgen verspäteter Angaben 50
K.5 Änderung der Verwendung des Fahrzeugs 50
L Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände 51
L.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind 51
L.1.1 Versicherungsombudsmann 51
L.1.2 Versicherungsaufsicht 51
L.1.3 Rechtsweg 51
L.2 Gerichtsstände 51
L.2.1 Wenn Sie uns verklagen 51
L.2.2 Wenn wir Sie verklagen 51
L.2.3 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt 51
M Zahlungsweise 51
N Bedingungsänderung 52
N.1 In welchen Fällen sind wir berechtigt, Bedingungen zu ändern? 52
N.2 Welche Bedingungen dürfen wir ändern? 52
N.3 Kündigungsrecht 52
Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 53
1 Pkw 53
1.1 Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 53
1.2 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw 54
2 Krafträder, Trikes und Quads 55
2.1 Einstufung von Krafträdern, Trikes und Quads in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 55
2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern, Trikes und Quads 55
3 Leichtkrafträder 55
3.1 Einstufung von Leichtkrafträdern in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 55
3.2 Rückstufung im Schadenfall bei Leichtkrafträdern 55
4 Taxen und Mietwagen 56
4.1 Einstufung von Taxen und Mietwagen in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 56
4.2 Rückstufung im Schadenfall bei Taxen und Mietwagen 56
5 Camping-Kfz 56
5.1 Einstufung von Camping-Kfz in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 56
5.2 Rückstufung im Schadenfall bei Camping-Kfz 57
6 Lkw, Zugmaschinen (ausgenommen landwirtschaftliche), Krankenwagen, Leichenwagen, Busse (nur Haftpflicht), Abschleppwagen (nur Haftpflicht) und Stapler (nur Haftpflicht) 57
6.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 57
6.2 Rückstufung im Schadenfall 57
7 Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper 58
7.1 Einstufung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Raupenschleppern in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze 58
7.2 Rückstufung im Schadenfall bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Raupenschleppern 58
Anhang 2: Kfz-Flotten Police 59
1. Einstufung in FlottenPolice-Klassen (F-Klassen) 59
1.1 Grundsatz 59
1.2 Einstufung neu hinzukommender Risiken 59
1.3 Einstufung neu abgeschlossener oder umgewandelter Kaskoverträge 59
2. Umstufung in Abhängigkeit des Schadenverlaufs 59
2.1 Grundsatz 59
2.2 Vorläufige Umstufung 59
2.3 Endgültige Umstufung 59
2.4 Schadenquote 60
2.5 Schadenrückkauf 60
3. Neutarifierung bei Unterschreiten der Fuhrpark-Mindestgröße 60
4. Fortführung von Schadenfreiheitsrabatten 60
5. Nicht versicherbare Risiken 60
6. Änderung der FlottenPolice-Klassen und der Umstufungstabelle 60
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:
-Haftpflichtversicherung (A.1)
-Kaskoversicherung (A.2)
-Schutzbrief (A.3)
-Insassen-Unfallversicherung (A.4)
-Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus) (A.5)
-Fahrerschutz-Versicherung (A.6)
-Differenzdeckung (A.7)
-Kasko-Extra-Versicherung (A.8)
-Umweltschadensversicherung (A.9)
Diese Versicherungen werden - mit Ausnahme der Umweltschadensversicherung - als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?
A.1 Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
A.1.1Was ist versichert?
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
1.Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
a. Personen verletzt oder getötet werden,
b. Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
c. Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden), und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
weiter lesen Seite 2 bitte klicken
Noch Fragen? Gerne beantworte ich diese:
Bitte Kontakt
Anfrage anklicken. Auf Wunsch erhalten Sie kostenlose Beratung und Vergleiche zu Taxi- Taxen-Versicherungen.
Telefon 0221 12 12 13 Gut zu merken. Ihr Notruf für Taxi Versicherung?
Anfrage senden
- Berlin - Dresden - Düsseldorf - Frankfurt - Hamburg - Köln - Leipzig - Meerbusch - Mülheim - München -
Versicherungsmakler Peter Müller ist Versicherungsfachmann BWV und Industriekaufmann